BÄO Bundesärzteordnung 2016 neu

Ab 18. Januar 2016 gilt die neue Bundesärzteordnung, die in wesentlichen Punkte erfreuliches für die Anerkennung der Humanmediziner aus Drittländern bringt.

Neue Gesetzgebung ab 18.1.2016

Im inzwischen verabschiedeten Gesetzentwurf vom 9.11.2015 ist die EU-Richtlinie 2012/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (...) in Kraft getreten und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Ganz wesentlich ist, dass es auch in der BÄO nur noch auf die Inhalte ankommt. Hierbei wurde der Begriff der "wesentlichen Unterschiede" neu definiert und insbesondere die Ausbildungsdauer nicht mehr als Kriterium vorgesehen.

Das neue Gesetz bedeutet auch, dass bereits ergangene rechtskräftige Ablehnungsbescheide im Verwaltungsverfahren aufgrund einer neuen Rechtslage wieder aufgegriffen werden können.
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weitere Details in Kürze, wobei der Gesetztext aufgrund des EU-Rechtes in viele Punkten dem ZHG Zahnheilkundegesetz entspricht. Hier die Details --> Klicken